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Elektronische Umzugsmeldung

Aktualisiert: 1.10.2026

eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz ( Art. 11 RHG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer Umzugsmeldung an die Einwohnerdienste Ihrer bisherigen Wohngemeinde.

https://www.eumzug.swiss/eumzugngx/global

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