Das Gebäude ist durch die Eigentümerschaft versichert – Ihre eigenen Sachen und Schäden, die Sie selbst verursachen, aber nicht. Dafür gibt es zwei Versicherungen, die wir allen Mieterinnen und Mietern dringend empfehlen.
Hausratversicherung – für Ihre eigenen Sachen
Sie deckt Möbel, Kleider, Elektronik, Velo und alles andere, was Ihnen gehört, zum Beispiel bei:
- Feuer und Rauch
- Wasser, etwa wenn der Schlauch der Waschmaschine platzt
- Diebstahl und Einbruch
- Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Hochwasser
Tipp: Wählen Sie die Versicherungssumme so, dass sie dem Neuwert Ihres ganzen Hausrats entspricht. Ist sie zu tief (Unterversicherung), wird im Schadenfall nur ein Teil ersetzt.
Privathaftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie verursachen
Sie zahlt, wenn Sie oder Personen in Ihrem Haushalt anderen einen Schaden zufügen, zum Beispiel:
- Schäden an der Mietwohnung, die über die normale Abnützung hinausgehen (sogenannte Mieterschäden) – etwa ein Brandfleck im Parkett oder ein gesprungenes Lavabo
- ein Wasserschaden in der Wohnung unter Ihnen, den Sie verursacht haben
- Schäden, die Ihr Haustier oder Ihre Kinder anrichten
Prüfen Sie Ihren Mietvertrag: Viele Mietverträge verlangen eine Privathaftpflichtversicherung. Bei Mieterschäden gilt häufig ein Selbstbehalt.
Sinnvolle Zusatzdeckungen
- Glasbruch: Deckt zerbrochenes Glas in Ihrer Mietwohnung – etwa Fenster, Glaskeramik-Kochfelder und je nach Versicherung auch Lavabos und WC-Schüsseln.
- Schlüsselverlust: Geht ein Schlüssel einer Schliessanlage verloren, müssen aus Sicherheitsgründen unter Umständen Zylinder und Schlüssel ersetzt werden – das kann teuer werden. Manche Privathaftpflicht-Policen decken das als Zusatz.
- Velo, Wertsachen, Reisegepäck: je nach Bedarf.
Wer zahlt was? Drei Beispiele
- Ein Sturm beschädigt das Dach: die Gebäudeversicherung der Eigentümerschaft – darum kümmern wir uns.
- Ihr Fernseher wird bei einem Wasserschaden zerstört: Ihre Hausratversicherung.
- Ihnen fällt eine heisse Pfanne aufs Parkett: Ihre Privathaftpflichtversicherung (Mieterschaden).
Was tun im Schadenfall?
- Weitere Schäden verhindern, zum Beispiel Wasser abstellen oder Fenster schliessen. Ist es ein Notfall, melden Sie sich bitte sofort telefonisch.
- Fotos machen und den Schaden über unser Formular melden: Reparaturanfrage / Schadensmeldung
- Ihre eigene Versicherung informieren, wenn Ihre Sachen betroffen sind oder Sie den Schaden verursacht haben.
- Beschädigte Gegenstände nicht sofort entsorgen – die Versicherung möchte sie unter Umständen sehen.
Diese Übersicht ersetzt keine Beratung. Was genau versichert ist, steht in Ihrer Police – Ihre Versicherung berät Sie gerne.